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Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch

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    Das Bundeskabinett hat einen 10-Punkte-Plan gegen Missbrauch von Bürgergeld-Leistungen, Scheinerwerbstätigkeit und Ausbeutung bei Wohnraumvermietung beschlossen.

    Das Bundeskabinett hat einen ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und organisierte Arbeitsausbeutung beschlossen. Das 10-Punkte-Programm, erarbeitet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI), sieht Maßnahmen gegen Scheinerwerbstätigkeit und den unberechtigten Bezug von Grundsicherungsleistungen (vormals Bürgergeld) vor.

    Der Regierungsplan zielt auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Zoll und Ausländerbehörden sowie auf zusätzliche kommunale Befugnisse im Umgang mit Problemimmobilien ab.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Was passiert ist: Die Bundesregierung hat einen 10-Punkte-Plan gegen organisierten unberechtigten Leistungsbezug und Scheinerwerbstätigkeit beschlossen, insbesondere im Kontext innereuropäischer Arbeitsmigration.
    • Zentrale Maßnahmen: Verbesserter behördlicher Datenaustausch, Arbeitgeberhaftung bei Scheinerwerbstätigkeit, Stärkung des BA-Kompetenzcenters mit fünf Regionalstellen und geplanter Leistungsausschluss für Personen mit vollstreckbarem Haftbefehl.
    • Wer betroffen ist: Empfänger von Grundsicherungsleistungen (SGB II / SGB XII), Arbeitgeber, Vermieter und kommunale Verwaltungsbehörden.

    Automatisierter Datenaustausch und Ausbau des BA-Kompetenzcenters

    Ein wesentliches Element des beschlossenen Plans ist die Verbesserung des behördlichen Datenaustauschs, auch mittels automatisierter Push-Benachrichtigungen. Seit Juli übermitteln Jobcenter bereits Hinweise an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), wenn der Verdacht auf illegale Beschäftigung oder Mindestlohnverstöße besteht.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhält ein zentrales Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch sowie fünf regionale Außenstellen.

    Nach Angaben der Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium Leonie Gebers soll der Informationsaustausch zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern dazu beitragen, Missbrauchsfälle, darunter Doppelbezug, schneller aufzudecken.

    Arbeitgeberhaftung bei Scheinerwerbstätigkeit

    Der Aktionsplan sieht eine Verschärfung der finanziellen Haftung von Betrieben und Arbeitgebern vor. In Fällen, in denen Beschäftigungsverhältnisse (ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Anstellung) nur zum Schein, unvollständig oder ausschließlich zur Erzeugung von Leistungsansprüchen begründet werden, sollen Arbeitgeber künftig für zu Unrecht erbrachte Leistungen in Regress genommen werden.

    Diese Haftungsregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt bereits seit dem 1. Juli 2026; eine vergleichbare Regelung soll auch im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) verankert werden.

    Zusätzlich aktualisiert die Bundesagentur für Arbeit ihre fachlichen Weisungen für Jobcenter-Mitarbeiter sowie Leitfäden für Behörden einschließlich der Ausländerbehörden, um die Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) mit dem Sozialrecht abzustimmen.

    Kommunale Kontrollen von Problemimmobilien und Leistungsausschluss bei Haftbefehl

    Ein bedeutender Teil der Maßnahmen widmet sich sogenannten Schrottimmobilien. Wie die Tagesschau berichtet, quartieren Betrüger Menschen in maroden Wohnungen ein, melden Scheinwohnsitze an und Vermieter verlangen überhöhte Mieten, die von den Jobcentern übernommen werden.

    Die geplante Reform des Baugesetzbuches (BauGB) soll den Kommunen zusätzliche Instrumente an die Hand geben:

    • erleichterter Erlass von Instandsetzungsgeboten;
    • einfachere Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts;
    • Ermöglichung von Enteignungen in gravierenden Missbrauchsfällen.

    Der Plan sieht zudem Änderungen im Melderecht vor, um Überbelegungen und Scheinanmeldungen an Adressen mit verhängter Nutzungsuntersagung zu verhindern.

    In einem weiteren Punkt plant die Bundesregierung den gesetzlichen Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Personen, gegen die ein vollstreckbarer Haftbefehl vorliegt. Dies betrifft vor allem rechtskräftig verurteilte Personen, die sich dem Antritt einer Freiheitsstrafe entziehen.

    Nodia-Redaktionshinweis

    Der von der Bundesregierung beschlossene Aktionsplan richtet sich gegen organisierte Betrugsstrukturen und Menschenausbeutung. Er kann zwar mit genaueren Prüfungen von Wohn- und Beschäftigungsverhältnissen einhergehen, neue Dokumentationsanforderungen für redliche Leistungsempfänger führt die Mitteilung des BMAS jedoch nicht auf.


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