Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Berliner Kammergerichts zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen den regionalen Gasversorger GASAG AG aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Zulässigkeit unterschiedlicher Gaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung je nach Datum des Versorgungsbeginns.
- Was passiert ist: Deutschlands oberstes Zivilgericht hat die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen GASAG an das Berliner Kammergericht zurückverwiesen.
- Position des BGH: Eine Preisspaltung bei Gastarifen ist nicht in jedem Fall unzulässig; das Berufungsgericht muss vertiefend prüfen, ob sachliche Gründe für die Preisdifferenzierung vorlagen.
- Bedeutung für Verbraucher: Der Ausgang des Verfahrens ist weiterhin offen; ob betroffene Kunden Rückzahlungen erhalten, bleibt vorerst ungeklärt.
Vorgeschichte des Rechtsstreits und Haltung der Verbraucherschützer
Im Jahr 2021 führte der Berliner Gasversorger GASAG AG in der Grund- und Ersatzversorgung Tarife mit deutlich unterschiedlichen Preisen ein, abhängig vom Zeitpunkt des Lieferbeginns.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt diese Preisspaltung für unzulässig und reichte eine Musterfeststellungsklage ein. Im Jahr 2025 gab das Berliner Kammergericht der Klage statt.
Dagegen legte die GASAG Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Feststellungen des Bundesgerichtshofs
In der Verhandlung vom 22. September 2026 entschied der BGH, dass die Begründung des Kammergerichts Berlin nicht ausreichte, um die Tarife für unwirksam zu erklären.
Das oberste Gericht stellte klar:
- Eine Preisspaltung ist nicht in jedem Fall unzulässig.
- Das Berliner Gericht muss prüfen, ob ein hinreichender sachlicher Grund für die Preisdifferenzierung bestand.
- Nach der Aufhebung des bisherigen Urteils wird der Fall erneut vor dem Kammergericht Berlin verhandelt.
Henning Fischer aus dem Team Musterklagen des vzbv betonte, das Kammergericht müsse nun zusätzliche Aspekte prüfen, die gegen solche Tarife sprechen. Der Ausgang des Verfahrens sei offen, und betroffene Verbraucher müssen sich weiter gedulden, ob Rückzahlungsansprüche bestehen. Der vzbv wird das Verfahren weiterführen.