Das Bundeskabinett hat am 30. September den Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) berichtet, zielt das Vorhaben darauf ab, die Finanzierung des Systems durch Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu stabilisieren.
- Der Beitragssatz soll regulär bei 3,6 Prozent stabil gehalten werden.
- Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, womit der Gesamtsatz 4,5 Prozent betragen würde.
- Eine eigene Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Strukturreform vorlegen.
Beitrags- und Leistungsanpassungen
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung soll der Kinderlosenzuschlag um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Die Beiträge bemessen sich am beitragspflichtigen Einkommen. Der Entwurf sieht zudem eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro vor.
Ab dem 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten für Ehegatten oder Lebenspartner eingeführt werden, die bislang beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert sind. Ausnahmen sind unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und pflegende Angehörige vorgesehen, so das Blatt. Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung vorgesehen.
Der Entwurf umfasst auch organisatorische Maßnahmen: eine konsequentere Prüfung von Rehabilitationsmöglichkeiten im Rahmen der Pflegebegutachtung sowie Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr („Check-up 60+“). Wie die ZEIT berichtet, sind ab 2028 zudem Plätze für Notfall-Kurzzeitpflege und für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ein jährliches Sozialraumbudget von rund 3.600 Euro vorgesehen.
Expertenkommission und Begrenzung der Eigenanteile
Wie die ZEIT weiter meldet, wird der formelle Beschluss zur Einsetzung einer Expertenkommission für die kommende Woche erwartet. Diese soll Modelle für einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile für Heimbewohner ausarbeiten. Diese Forderungen der SPD sind im aktuellen Kabinettsentwurf nicht enthalten. Laut Linnemann werden die Vorschläge der Kommission bis Ende Januar 2027 erwartet.
Die Tagesschau stellt klar, dass sich der von der SPD vorgeschlagene Pflegedeckel auf den Eigenanteil an den reinen Pflegekosten bezieht. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Heim sind davon unberührt. Die zuvor diskutierte Obergrenze von 1.500 Euro monatlich entsprach einem Vorstoß der Partei.
Laut einer Übersicht der Tagesschau rechnen die gesetzlichen Pflegekassen für das Jahr 2026 mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro und für 2027 mit 7,5 Milliarden Euro.