Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 1. Oktober mitgeteilt, dass in den Verbraucherzentralen im ersten Halbjahr 2026 mehr als 7.100 Beschwerden über Inkassoforderungen erfasst wurden. Das entspricht einem Anstieg von 62 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum; der Verband fordert eine wirksamere Aufsicht über Inkassodienstleister.
- Der Zuwachs an erfassten Beschwerden betrug 62 Prozent im Jahresvergleich und 106 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2024.
- Bei 61 Prozent der Beschwerden wurde das Bestehen der zugrunde liegenden Hauptforderung bestritten.
- Die Beratungsstatistik lässt keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit solcher Probleme in der Gesamtbevölkerung zu.
Worüber sich Verbraucher beschwerten
Nach vzbv-Angaben bezog sich der Großteil der Beschwerden auf potenziell unberechtigte Forderungen: Betroffene gaben an, dass eine Hauptforderung gar nicht bestehe. Vielfach konnten Verbraucher den Anlass der Zahlungsaufforderung nicht nachvollziehen oder kannten das angebliche Vertragsunternehmen nicht. Andere Fälle betrafen Forderungen aus widerrufenen Verträgen oder für bereits retournierte Waren.
Felix Methmann, Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv, erklärte, die vergangene Inkassoreform habe zwar überzogene Kosten eingedämmt, die aktuellen Beschwerdezahlen machten jedoch weiteren Regelungsbedarf deutlich. Verbraucher müssten auf den ersten Blick verstehen, warum Geld verlangt werde, und die Aufsicht müsse bei Intransparenz konsequent einschreiten können.
Forderungen des vzbv
Der Verband verlangt, die Aufsichtsbehörden mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten, um Informationspflichten und Sorgfaltsanforderungen der Inkassounternehmen effektiv zu kontrollieren. Zudem sollten Fehlentwicklungen im Markt vorausschauend ermittelt werden, statt lediglich auf eingehende Beschwerden zu reagieren.
Eine weitere Forderung des vzbv betrifft ein eigenständiges Vergütungsrecht für Inkassodienstleistungen. Bei standardisierten Masseninkassoverfahren müssten die erstattungsfähigen Kosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, und die Notwendigkeit einer externen Beauftragung müsse strenger geprüft werden.
Zur Aussagekraft der Statistik
Wie der vzbv erläutert, basiert die Auswertung auf Vorgangserfassungen aller 16 Verbraucherzentralen mit ihren bundesweit rund 200 Beratungsstellen. Datenstand ist der 13. August 2026.
Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass die statistischen Auswertungen der Beratungen keine direkten Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung erlauben. Auch Schilderungen von Einzelfällen lassen keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit in der Beratungspraxis oder in der Bevölkerung zu.