Der Deutsche Mieterbund hat die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen beim Wohngeld abzulehnen. In einer Mitteilung vom 8. Oktober berichtete der Verband über die für Freitag anstehende erste Lesung des Gesetzentwurfs; über das Ergebnis der Sitzung trifft die Veröffentlichung keine Aussage.
- Der Mieterbund spricht sich gegen den Gesetzentwurf zum Wohngeld aus; dies spiegelt die Verbandshaltung wider.
- Der Entwurf sieht eine Halbierung der Heizkostenkomponente und eine einmalige Aussetzung der Leistungsfortschreibung vor.
- Nach den vom DMB zitierten Regierungsberechnungen belaufen sich die erwarteten Einsparungen auf rund 1,156 Milliarden Euro 2027 und 1,486 Milliarden Euro 2028.
- Nach Schätzung des Verbandes könnten bis zu 500.000 Haushalte den Anspruch auf Wohngeld verlieren; hierbei handelt es sich um eine Verbandsprognose.
Geplante Inhalte des Entwurfs
Der Mitteilung des Mieterbundes zufolge sieht der Reformvorschlag vor, die Heizkostenkomponente im Wohngeld zu halbieren und die reguläre Fortschreibung des Leistungsbetrags einmalig auszusetzen. Nach Regierungsangaben, die der Verband zitiert, soll die erwartete Entlastung des Bundeshaushalts rund 1,156 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 1,486 Milliarden Euro im Jahr 2028 betragen.
Die Veröffentlichung vom 8. Oktober kündigte die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag für Freitag an. Zu den Ergebnissen der weiteren parlamentarischen Beratungen enthält die Verbandsmitteilung keine Angaben.
Einschätzungen des Deutschen Mieterbundes
Nach Angaben des Mieterbundes sind 93 Prozent der Wohngeldempfänger Mieterhaushalte; als besonders betroffene Gruppen nennt die Organisation Rentnerinnen und Rentner, Familien mit Kindern sowie Alleinlebende. Der Verband rechnet damit, dass bis zu 500.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen und künftig auf andere existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sein könnten.
Der DMB warnt zudem davor, dass die erhofften Einsparungen durch Mehrausgaben in anderen sozialen Sicherungssystemen sowie bei Ländern und Kommunen teilweise aufgezehrt werden könnten. Der Bundesrat habe zwar die geplanten Verwaltungsvereinfachungen begrüßt, die Aussetzung der Leistungsanpassung sowie die Reduzierung der Heizkostenkomponente jedoch kritisiert; zu den Forderungen der Länder gehöre ein vollständiger Ausgleich zusätzlicher kommunaler Belastungen.