BAMF-Integrationskurse in Deutschland: Ablauf, Kostenbefreiung und Prüfungen

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    Die staatlich geförderten Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bilden das zentrale Fundament für den Erwerb der deutschen Sprache und die gesellschaftliche Eingliederung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Aufenthaltsgesetz (§ 43 AufenthG) und der Integrationskursverordnung (IntV) verankert.

    Schnellübersicht in 2 Minuten
    • Kostenlose Teilnahme: Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld sind nach § 9 IntV vollständig von den Kurs- und Prüfungskosten befreit.
    • Wer darf teilnehmen? Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) sowie Inhaber humanitärer und familiärer Aufenthaltstitel haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Berechtigungsscheins. → Teilnahmeanspruch und Verpflichtung
    • Umfang: 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs (Niveaustufen A1 bis B1) + 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs zu Recht, Geschichte und Kultur. → Kursaufbau und Formate
    • Fahrtkostenerstattung: Liegt der Kursort mehr als 3 km von der Wohnung entfernt, übernimmt das BAMF die Fahrtkosten (z. B. das Deutschlandticket). → Fahrtkostenzuschuss

    Was ist ein Integrationskurs: Aufbau und Inhalte

    Der Allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten):

    1. Sprachkurs (600 Stunden): Unterteilt in 6 Module zu je 100 Stunden (A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1, B1.2) mit Fokus auf Alltagskommunikation, Behördengänge und Schriftverkehr.
    2. Orientierungskurs (100 Stunden): Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, der demokratischen Grundwerte, Geschichte und Kultur.

    Spezielle Kursarten

    Für Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf finanziert das BAMF erweiterte Kursformate mit bis zu 1.000 Unterrichtsstunden (§ 13 IntV):

    • Alphabetisierungskurse: Für Lernende ohne Schriftsprachkenntnisse oder lateinische Alphabetisierung (bis zu 1.000 Stunden);
    • Frauen- und Elternintegrationskurse: Mit begleitender Kinderbetreuung während der Unterrichtszeiten;
    • Jugendintegrationskurse: Speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren zur Vorbereitung auf Berufsausbildung oder Schule.

    Anspruch oder Pflicht: Teilnahmestatus und Folgen

    1. Gesetzlicher Teilnahmeanspruch (Teilnahmeberechtigung)

    Nach § 44 AufenthG haben Personen mit einem Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen (einschließlich § 24 AufenthG) einen einmaligen Anspruch auf Kursteilnahme.

    2. Verpflichtung zur Teilnahme (Teilnahmeverpflichtung)

    Gemäß § 44a AufenthG sind Ausländerbehörden und Jobcenter verpflichtet, Personen zur Kursteilnahme zu verpflichten, wenn:

    • Sie sich noch nicht auf einfache Art auf Deutsch verständigen können;
    • Sie Bürgergeld beziehen und keine Hinderungsgründe vorliegen (z. B. Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren, Erwerbstätigkeit von über 30 Wochenstunden).
    Konsequenzen unentschuldigter Fehlzeiten

    Wer einer gesetzlichen Verpflichtung ohne triftigen Grund (z. B. ärztliches Attest) nicht nachkommt, muss mit Leistungskürzungen des Jobcenters von 10 %, 20 % oder 30 % nach § 31a SGB II sowie Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechnen.


    Kosten und Kostenbefreiung

    • Regulärer Kostenbeitrag: 2,29 € pro Unterrichtsstunde (entspricht 229 € pro 100-Stunden-Modul).
    • Vollständige Kostenbefreiung (§ 9 IntV): Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach AsylbLG werden auf Antrag vollständig von der Zahlungspflicht befreit.

    Fahrtkostenzuschuss (Fahrtkostenerstattung)

    Nach § 4a IntV erhalten von den Kurskosten befreite Teilnehmer einen Fahrtkostenzuschuss, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Kursstätte mindestens 3 Kilometer beträgt.


    Schritt-für-Schritt: Von der Anmeldung bis zum Unterricht

    1. Schritt 1: Berechtigungsschein beantragen: Über das Jobcenter, die Ausländerbehörde oder per Direktantrag bei der zuständigen BAMF-Regionalstelle.
    2. Schritt 2: Kursträger auswählen: Finden Sie zertifizierte Sprachschulen über die offizielle Plattform BAMF-NAvI (bamf-navi.bamf.de).
    3. Schritt 3: Einstufungstest: Die Sprachschule führt vor Kursbeginn einen Einstufungstest durch, um Ihr passendes Einstiegsmodul zu ermitteln.
    4. Schritt 4: Anträge auf Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss: Werden direkt über das Schulsekretariat mit aktuellem Bewilligungsbescheid eingereicht.
    Schulbücher nicht vorab kaufen

    Die Lehrwerke für Integrationskurse sind zertifiziert (z. B. Schritte Plus Neu, Momente), jede Sprachschule nutzt jedoch eine eigene Reihe. Warten Sie die Anweisung der Lehrkraft in der ersten Stunde ab.


    Abschlussprüfungen und das „Zertifikat Integrationskurs“

    Der Kurs schließt mit zwei bundesweiten Prüfungen ab:

    1. Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ):
      Skalierte Sprachprüfung für die Stufen A2 und B1 (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen).
      • Bei Erreichen von B1: Erhalt des offiziellen Sprachzertifikats B1.
      • Bei Erreichen von A2: Kursziel verfehlt.
    2. Test „Leben in Deutschland“ (LiD):
      Besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (30 bundesweite Fragen und 3 Bundeslandfragen).
      • Zum Bestehen des Integrationskurses genügen 15 von 33 richtigen Antworten.
      • Wichtig für die Einbürgerung: Wer mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet, erfüllt damit gleichzeitig die staatsbürgerlichen Kenntnisse für den Einbürgerungstest nach § 10 StAG.

    Anspruch auf 300 Wiederholungsstunden

    Wer den Sprachkurs ordnungsgemäß besucht, im DTZ jedoch das Niveau B1 nicht erreicht hat, kann nach § 14 Abs. 3 IntV einen einmaligen Antrag auf bis zu 300 kostenlose Wiederholungsstunden und eine erneute kostenfreie Prüfung einreichen.


    Behörden und Beratungsstellen

    Rechtlicher Hinweis (Rechtsberatung)

    Dieser Leitfaden dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung (keine Rechtsberatung im Sinne des RDG). Wenden Sie sich bei Fragen an:

    • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE): Kostenfreie Beratung zu Sprachkursen, Behördengängen und Bescheiden (mbeon.de).
    • Jugendmigrationsdienste (JMD): Begleitung für Jugendliche bis 27 Jahre (jugendmigrationsdienste.de).
    • BAMF Bürgertelefon: Auskünfte zu Antragsstatus und Kursberechtigungen (bamf.de).
    • Amtsgericht: Beantragung eines Beratungshilfescheins für juristische Hilfe bei Bescheidwidersprüchen.

    Informationsquellen