Der staatliche Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung. Er ermöglicht es Arbeitsuchenden oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, eine vollwertige neue Berufsausbildung (Umschulung) oder eine gezielte Zusatzqualifikation (Weiterbildung) kostenfrei zu absolvieren.
- Umfassende Kostenübernahme: 100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (z. B. IHK/HWK), Lehrmittel, Fahrtkosten (§ 85 SGB III) und Kinderbetreuungskosten von bis zu 150 € monatlich (§ 87 SGB III).
- Attraktive Fördergelder: Während einer Umschulung erhalten Teilnehmer ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 € zusätzlich zum Bürgergeld oder ALG I (§ 87a SGB III) sowie steuerfreie Erfolgsprämien von bis zu 2.500 € für bestandene Prüfungen (§ 131a SGB III). → Finanzielle Boni
- Weiterbildung vs. Umschulung: Weiterbildungen (1 bis 12 Monate) vertiefen vorhandenes Fachwissen; Umschulungen (21 bis 24 Monate) führen zu einem anerkannten neuen Berufsabschluss mit Kammerprüfung. → Vergleich der Formate
Weiterbildung oder Umschulung: Was ist der Unterschied?
| Kriterium | Weiterbildung (Fortbildung) | Umschulung |
|---|---|---|
| Ziel der Maßnahme | Anpassung und Vertiefung bestehender Fachkenntnisse | Erwerb eines vollständig neuen, anerkannten Berufsabschlusses |
| Dauer | 1 bis 12 Monate | 21 bis 24 Monate (verkürzte Regelausbildungszeit) |
| Abschlussdokument | Trägerzertifikat / Herstellerzertifikat | Staatlich anerkannter Berufsabschluss (IHK / HWK) |
| Qualifikationsstufe | Modulare Zusatzqualifikation | Vollwertige Berufsausbildung (Berufsabschluss) |
Finanzielle Anreize: Weiterbildungsgeld und Erfolgsprämien
- Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III):
Teilnehmer einer abschlussbezogenen Umschulung erhalten monatlich 150 € Weiterbildungsgeld zusätzlich zu ihren regulären Leistungen. - Weiterbildungsprämien (§ 131a SGB III):
- 1.000 € Prämie für das Bestehen einer gesetzlich geregelten Zwischenprüfung;
- 1.500 € Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer (IHK, HWK).
- Insgesamt können bis zu 2.500 € steuerfrei an Prämien erworben werden.
Schritt-für-Schritt: Vom Arbeitsmarkt zum Lehrgang
- Schritt 1: Arbeitsmarktanalyse: Drucken Sie 10 bis 15 Stellenanzeigen aus Jobbörsen aus, die den Bedarf an der angestrebten Qualifikation belegen.
- Schritt 2: Recherche in KURSNET: Suchen Sie auf KURSNET nach nach AZAV (§ 176 SGB III) zertifizierten Lehrgängen und fordern Sie ein Trägerangebot an.
- Schritt 3: Beratungsgespräch beim Jobcenter: Präsentieren Sie das Angebot und begründen Sie die Notwendigkeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit.
- Schritt 4: Einlösen des Bildungsgutscheins: Übergeben Sie das ausgestellte Originaldokument dem Bildungsträger zur finalen Bestätigung.
Behörden und Beratungsstellen
Dieser Leitfaden dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung (keine Rechtsberatung im Sinne des RDG). Ansprechpartner:
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter: Berufsberatung im Erwerbsleben und Ausgabe des Bildungsgutscheins (arbeitsagentur.de).
- Portal KURSNET: Amtliche Weiterbildungsdatenbank (kursnet-finden.arbeitsagentur.de).
- Kammern (IHK / HWK): Informationen zu Prüfungsanforderungen und Umschulungsberufen (ihk.de).
- Tacheles e.V.: Beratung bei ablehnenden Verwaltungsbescheiden (tacheles-sozialhilfe.de).
Informationsquellen
- SGB III § 81: Grundsatz der Weiterbildungsförderung
- SGB III § 85: Fahrkosten (Übernahme von Fahrkosten)
- SGB III § 87: Kinderbetreuungskosten
- SGB III § 87a: Weiterbildungsgeld (Monatlicher Weiterbildungszuschlag)
- SGB III § 131a: Weiterbildungsprämie (Erfolgsprämien)
- KURSNET: Die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Bildungsgutschein