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Bundesrat schlägt Senkung der Mindestdauer geförderter Weiterbildung auf 90 Stunden vor

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    Der Bundesrat fordert, die Mindestdauer geförderter beruflicher Weiterbildung von 120 auf 90 Stunden zu senken. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einem Regierungsentwurf hervor.

    Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Mindestdauer für geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten von 120 auf 90 Stunden zu senken. Wie der parlamentarische Pressedienst hib des Bundestages am 1. Oktober mitteilte, geht dieser Vorschlag aus der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Drucksache 21/7870) hervor.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Die Länderkammer schlägt vor, die Mindeststundenzahl für geförderte Weiterbildungen auf 90 Stunden zu verkürzen.
    • Der Bundesrat sieht in der bestehenden Vorgabe von 120 Stunden eine hohe Hürde für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
    • Mehrausgaben infolge des Gesetzes sollen nach Ansicht der Länder aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden, nicht allein aus Beiträgen zur Bundesagentur für Arbeit.

    Vorschlag zur Weiterbildungsdauer

    In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat darauf, dass bestimmte Fördervoraussetzungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für Beschäftigte sowie für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Barrieren darstellen. Konkret kritisiert die Länderkammer die geltende gesetzliche Mindestdauer von 120 Stunden, wie hib berichtet.

    Nach Einschätzung des Bundesrates fällt es kleineren Betrieben schwer, Mitarbeiter für einen so langen Zeitraum freizustellen; der Fachkräftemangel verstärke diese Problematik zusätzlich. Zugleich bestehe in Betrieben und bei Beschäftigten vielfach ein Bedarf an kürzeren Bildungsangeboten.

    Die Länderkammer erwartet, dass eine Absenkung auf 90 Stunden auch kompaktere Weiterbildungen förderfähig macht und den Kreis der Unternehmen vergrößert, die das Qualifizierungschancengesetz nutzen können. Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren, nicht um eine bereits beschlossene Rechtsänderung.

    Interoperabilität digitaler Systeme

    Laut hib fordert der Bundesrat zudem, dass die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) zwingend mit den Fachanwendungen anderer beteiligter Akteure kompatibel gestaltet werden. In der Stellungnahme werden kommunale Träger und Arbeitsmarktdienstleister explizit hervorgehoben.

    Die Länder verbinden diese Forderung mit den Empfehlungen der Sozialstaatskommission zum Aufbau eines Deutschland-Stacks sowie eines zentralen digitalen Sozialportals als bundesweitem Zugang zu sozialen Leistungen. Nach Auffassung des Bundesrates muss die durchgängige Vernetzung bestehender IT-Strukturen der erste Schritt auf diesem Weg sein.

    Finanzierung der Mehraufwendungen

    Der Bundesrat dringt darauf, dass finanzielle Mehraufwendungen, die durch das Gesetz entstehen, aus allgemeinen Steuermitteln des Bundes getragen werden und nicht allein aus den Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit, heißt es im Bericht von hib.

    Die Stellungnahme der Länderkammer wurde von der Bundesregierung als Unterrichtung (Drucksache 21/8301) vorgelegt. Wann oder ob die 90-Stunden-Regelung beschlossen wird, geht aus der Bundestagsmeldung nicht hervor.


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