Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit weiteren EU-Mitgliedstaaten die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten – sogenannten Return Hubs – an und führt dazu erste Gespräche mit potenziellen Partnern. Dies geht aus einer Meldung des Bundestags-Pressedienstes hervor, die sich auf eine Regierungsantwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion stützt.
- Erste Sondierungsgespräche mit potenziellen Partnerländern befinden sich im Anfangsstadium.
- Es geht um die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen; die Prüfung der praktischen Umsetzung dauert an.
Gegenstand der parlamentarischen Antwort
Nach Angaben des Bundestages betrifft die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/8064) Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Migranten. Sie erfolgte auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/7883).
Prüfung der Realisierung dauert an
In ihrer Antwort vom 18. September verweist die Bundesregierung darauf, dass die rechtliche Grundlage für solche Zentren mit dem Inkrafttreten der EU-Rückführungsverordnung im Herbst 2026 geschaffen werde, meldet der Pressedienst des Bundestages.
Zudem teilt die Regierung mit, die praktische und organisatorische Umsetzbarkeit des Konzepts weiterhin zu prüfen. Konkrete Partnerländer sowie Zeithorizonte für eine Inbetriebnahme werden in der Mitteilung nicht benannt.