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Bundesregierung will Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen verdoppeln

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    Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht ab 2027 eine Anhebung des Zinssatzes von 1,8 auf 3,6 Prozent jährlich sowie Neuerungen für ELSTER-Nutzer vor.

    Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (Drucksache 21/8283) eingebracht. Wie der parlamentarische Pressedienst hib des Bundestages am 2. Oktober berichtete, sieht das Vorhaben eine Verdoppelung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen ab dem Jahr 2027 vor.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des Zinssatzes von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat (von 1,8 auf 3,6 Prozent jährlich) vor.
    • Die Neuregelung betrifft Nachzahlungszinsen zulasten von Steuerpflichtigen und Erstattungszinsen zu deren Gunsten gleichermaßen.
    • Weitere Punkte umfassen den vollen Kinderfreibetrag für Kinder im EU/EWR-Raum sowie den rein elektronischen Bescheidabruf für ELSTER-Nutzer ab 2027.

    Zur vorgeschlagenen Zinssatzanpassung

    Laut hib gilt der Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat seit dem Jahr 2019. Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, diesen ab 2027 auf 0,3 Prozent pro Monat anzuheben. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit dem veränderten Zinsniveau an den Finanzmärkten.

    Die Zinsregelung greift sowohl bei Steuernachforderungen als auch bei Steuererstattungen. Nach der Abgabenordnung beginnt der Zinslauf grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

    Bei der geplanten Anhebung handelt es sich um eine Regelung im laufenden Gesetzgebungsverfahren, die noch nicht beschlossen ist.

    Freibeträge für Kinder im Ausland

    Wie hib weiter berichtet, sieht eine weitere Änderung vor, dass Eltern künftig auch dann die vollen steuerlichen Freibeträge für Kinder erhalten, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat leben, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet.

    Die Anpassung vollzieht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach, wonach Kürzungen von Familienleistungen und Steuerfreibeträgen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gegen das EU-Recht verstießen. Zuvor war der Umfang des Freibetrags an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates gekoppelt.

    Elektronischer Bescheidabruf und Plattform-Transparenz

    Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Einkommensteuerbescheide sowie Einspruchsentscheidungen ab 2027 grundsätzlich nur noch elektronisch übermittelt werden, sofern der Steuerpflichtige über ein aktives ELSTER-Konto verfügt, so der Bericht von hib.

    Eine weitere Regelung betrifft den zwischenstaatlichen Informationsaustausch über Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt wurden. Dieser Mechanismus besteht bereits innerhalb der Europäischen Union; künftig sollen entsprechende Meldepflichten auch für Plattformbetreiber in Drittstaaten gelten.


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